Der SRRI (Synthetic Risk and Reward Indicator) ist ein europaweit standardisierter Kennwert, der das Risiko- und Ertragspotenzial eines Investmentfonds auf einen Blick sichtbar macht. Er ist ein zentraler Bestandteil des sogenannten PRIIPs-KID (Basisinformationsblatt gemäß der EU-Verordnung für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte) und soll insbesondere privaten Anlegern helfen, die Risiken verschiedener Fonds besser einschätzen und vergleichen zu können.
Die SRRI-Skala: Von Sicherheit bis Schwankung
Die SRRI-Skala reicht von 1 (sehr niedriges Risiko) bis 7 (sehr hohes Risiko):
Risikoklasse | Bedeutung |
---|---|
1 | sehr niedriges Risiko |
2 | niedriges Risiko |
3 | mittleres Risiko |
4 | mittleres Risiko |
5 | mittleres bis erhöhtes Risiko |
6 | erhöhtes Risiko |
7 | sehr hohes Risiko |
Die Risikoklasse zeigt, wie stark der Wert des Fonds in der Vergangenheit geschwankt hat – sie ist somit ein Indikator für die historische Volatilität.
Wie wird der SRRI berechnet?
Die Berechnung des SRRI basiert auf der Volatilität des Fonds, also auf der Intensität der Wertschwankungen über einen Zeitraum von in der Regel fünf Jahren.
Berechnungsschritte im Überblick:
- Analyse der wöchentlichen Renditen des Fonds über fünf Jahre.
- Berechnung der Standardabweichung dieser Renditen (Maß für die Schwankungsbreite).
- Einstufung in eine SRRI-Klasse gemäß den Schwellenwerten der Europäischen Aufsichtsbehörden.
Je höher die Schwankungen, desto höher die Risikoklasse.
Risiko und Rendite – ein notwendiger Zusammenhang
Grundsätzlich gilt, je höher das Risiko, desto größer das Renditepotenzial – aber auch die Wahrscheinlichkeit von Verlusten. Fonds mit niedriger SRRI-Klasse (1–2) zeichnen sich durch geringe Schwankungen, aber auch geringere Ertragserwartungen aus. Fonds mit hoher Risikoklasse (6–7) bieten langfristig höhere Renditechancen, unterliegen jedoch stärkeren Kursschwankungen.
Der SRRI basiert ausschließlich auf Vergangenheitsdaten. Er stellt keine Prognose für die künftige Wertentwicklung dar und sollte immer im Zusammenhang mit weiteren Informationen im PRIIPs-KID betrachtet werden.
Anlegertypen und das PRIIPs-KID – Wer bekommt welche Informationen?
Die Pflicht zur Bereitstellung eines PRIIPs-KID (Basisinformationsblatt) – und damit auch des SRRI (Synthetic Risk and Reward Indicator) – hängt stark vom Anlegertyp ab. Entscheidend ist, ob es sich um Privatanleger, semi-professionelle Anleger (nur in Deutschland) oder professionelle Anleger handelt.
Privatanleger
Privatanleger sind Personen ohne institutionellen Hintergrund oder besondere fachliche Kenntnisse in der Kapitalanlage.
Für diese Anlegergruppe ist das PRIIPs-KID gesetzlich vorgeschrieben und muss vor dem Kauf eines entsprechenden Finanzprodukts übergeben werden.
- Der SRRI ist Bestandteil des KID und soll dabei helfen, das Risiko des Produkts verständlich einzuordnen.
- Ziel ist es, die Vergleichbarkeit von Finanzprodukten zu fördern und den Anlegerschutz zu stärken.
Semi-professionelle Anleger – eine Besonderheit nur in Deutschland
Die Kategorie der semi-professionellen Anleger existiert ausschließlich in Deutschland und ist in dieser Form nicht Bestandteil der europäischen PRIIPs-Verordnung. Sie wurde im deutschen Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) eingeführt, um eine zusätzliche Anlegergruppe zwischen Privat- und professionellen Investoren zu schaffen.
Merkmale semi-professioneller Anleger:
- Mindestanlage von 200.000 Euro.
- Schriftliche Erklärung, dass sie sich der Risiken bewusst sind.
- Bestätigung, über notwendige Kenntnisse und Erfahrungen zu verfügen.
In Bezug auf das PRIIPs-KID bedeutet das:
- Nach europäischem Recht sind semi-professionelle Anleger formal wie professionelle Anleger zu behandeln.
- Das bedeutet: Es besteht keine gesetzliche Pflicht, ihnen ein KID bereitzustellen.
- In der Praxis können Anbieter dennoch freiwillig ein KID zur Verfügung stellen, insbesondere wenn Produkte auch für private Investoren zugänglich sind oder es aus Transparenzgründen gewünscht ist.
Professionelle Anleger
Professionelle Anleger (z. B. Banken, Versicherungen, Fondsmanager, institutionelle Investoren) gelten als ausreichend sachkundig, um Finanzprodukte ohne standardisierte Informationsblätter wie das KID beurteilen zu können.
- Für sie besteht keine Pflicht zur Aushändigung eines PRIIPs-KID.
- Der SRRI ist ebenfalls nicht vorgeschrieben, kann aber im Rahmen interner Risikoberichte oder anderer aufsichtsrechtlicher Dokumente verwendet werden.
Europäischer Kontext und Besonderheit Deutschlands
In der europäischen PRIIPs-Verordnung wird grundsätzlich nur zwischen Privatanlegern und professionellen Anlegern unterschieden. Die deutsche Regelung des semi-professionellen Anlegers ist eine nationale Ergänzung, die im EU-Kontext keine rechtliche Entsprechung hat. Daher gilt in allen anderen EU-Mitgliedstaaten gibt es keine semi-professionelle Kategorie. Semi-professionelle Anleger in Deutschland werden EU-rechtlich wie professionelle Anleger behandelt, auch wenn sie aus Sicht des KAGB Sonderregelungen unterliegen.